Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist ein Therapie­verfahren, dessen Wirksamkeit bei einer Vielzahl von psychischen Problemen durch zahlreiche wissenschaftliche Studien sehr gut belegt ist. Daher ist Sie ist als sogenanntes Richtlinienverfahren zur Behandlung psychischer Störungen anerkannt. Die Behandlungs­kosten werden von den Kranken­kassen übernommen. Im Rahmen einer Verhaltenstherapie werden zunächst die Symptome vor dem Hintergrund Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation analysiert, um dann nach Erstellung eines individuellen Therapieplans gemeinsam besprochene Veränderungen im Hier und Jetzt einzuleiten. Hierbei kommen verschiedene wissenschaftlich belegte Therapiemethoden und Übungen zum Einsatz.

Häufige psychische Störungen sind Angststörungen, Depressionen, Zwangs­störungen, Schlaf­s­törungen, Ess­störungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Somatoforme Störungen und Per­sönlich­keits­störungen. In Zeiten einer Krise, bei Veränderungen der Lebensumstände, Überlastung oder einer schweren körperlichen Erkrankung (z. B. Krebs­erkrankung) können ebenfalls psychische Probleme entstehen. Diese werden z.B. als Burnout-Syndrom oder Anpassungsstörung umschrieben. In einer solchen Situation können Sie auch eine Psychotherapie in Anspruch nehmen.

Psychoonkologie

Unter Psychoonkologie versteht man die psychologische Unterstützung von Menschen, die an Krebs erkrankt sind. Viele Betroffene erleben die Diagnose einer Krebserkrankung als einschneidend und belastend. Häufig führt dies zu psychischen Problemen sowohl bei den Betroffenen selbst, als auch bei den Angehörigen. Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung und meiner zusätzlichen Qualifikation als Psycho­onkologin kann ich Ihnen auch bei psychischen Problemen im Zusammenhang mit einer körperlichen Erkrankung psychotherapeutische Unterstützung anbieten.

Ablauf

Um einen Sprechstundentermin zum Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie telefonisch Kontakt zu mir aufnehmen. Nachfolgend können 2 bis 4 probatorische Sitzungen zur Diagnostik und Erarbeitung eines individuellen Therapie­plans erfolgen. Diese Stunden dienen auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Wenn Sie sich im Anschluss daran für eine Psychotherapie entscheiden sollten, erfolgt diese im Umfang von 12, 24 oder 60 Sitzungen. Diese finden in der Regel einmal pro Woche oder vierzehntägig statt. Die Zahl der Sitzungen und die Zeit­abstände zwischen den Sitzungen werden auf Ihren individuellen Therapie­bedarf abgestimmt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.

Kosten

Die Honorierung erfolgt gemäß der in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätze. Diese werden in der Regel von der Kranken­versicherung übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Auf Grund meiner Kassenzulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zum Erst­gespräch bringen Sie bitte Ihre Versicherten­karte mit.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Bei privaten Versicherungen hängt die Kostenübernahme für eine Psychotherapie von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob sie die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten erstattet.

Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie neben dem Therapievertrag keine weiteren Formali­täten zu beachten. Auch hier erfolgt die Honorierung gemäß der in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätze.